AGB und Mietbedingungen
TEIL A: Allgemeine Bestimmungen & Online-Buchung
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
-
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Studioflächen, Arbeitsplätzen, technischen Geräten, Kulissen und Inventar der Baazd GmbH (nachfolgend „Vermieter“) im „Loftstudio 14c“ an Kunden (nachfolgend „Mieter“).
-
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) zu.
-
Der Mieter erklärt, volljährig und voll geschäftsfähig zu sein.
§ 2 Vertragsschluss über das Online-Buchungssystem
-
Die Präsentation der Studioflächen und Leistungen auf der Website des Vermieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung dar.
-
Durch das Durchlaufen des Online-Buchungsprozesses und den Klick auf den Button „Kostenpflichtig buchen“ (oder eine vergleichbare eindeutige Beschriftung) gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab.
-
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung durch eine automatisierte oder manuelle Buchungsbestätigung per E-Mail annimmt.
§ 3 Zahlungsbedingungen & Tarife
-
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungssystem angegebenen Preise und Tarife.
-
Die Zahlung des Mietpreises erfolgt direkt im Rahmen des Online-Buchungsprozesses über die dort angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung), sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung (z. B. Buchung auf Rechnung für Bestandskunden) getroffen wurde.
-
Sollte das Studio unter privatem Vorwand (Privattarif) gebucht, im Nachhinein jedoch zu kommerziellen Zwecken genutzt werden (dies beinhaltet jegliche Aufnahmen von Produkten/Dienstleistungen sowie die Verwendung des Materials zu gewerblichen Werbezwecken), behält sich der Vermieter das Recht vor, die Differenz zum vergleichbaren kommerziellen Tarif nachzufordern.
-
Das im Studio entstandene Foto- und Videomaterial darf erst dann vollumfänglich und gewerblich genutzt werden, wenn die vollständige Zahlung für den entsprechenden Buchungszeitraum beim Vermieter eingegangen ist.
§ 4 Stornierungsbedingungen
Bei einer Absage oder Nichtwahrnehmung des gebuchten Termins durch den Mieter gelten folgende Stornierungsbedingungen (die Stornierung hat über das Buchungssystem oder in Textform zu erfolgen):
-
Bis zu 10 Tage vor Mietbeginn: Die Stornierung ist komplett kostenfrei. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet.
-
Zwischen 9 und 3 Tagen vor Mietbeginn: Es werden 50 % des vereinbarten Gesamtmietpreises als Stornokosten berechnet.
-
Weniger als 3 Tage (72 Stunden) vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen: Es werden 100 % des Mietpreises als Stornokosten fällig.
TEIL B: Besondere Mietbedingungen & Studionutzung
§ 5 Mietzeitraum & Overtime (Überziehung)
-
Die berechnete Mietdauer beginnt und endet pünktlich zu den im Buchungssystem vereinbarten Zeiten. Eine verspätete Übernahme des Studios durch den Mieter führt nicht zu einer Verlängerung der Mietzeit.
-
Das Studio muss zum Ende der gebuchten Zeit vollständig geräumt und im ursprünglichen Zustand übergeben werden. Die Abbau- und Aufräumzeiten sind vom Mieter in der Buchungszeit zu berücksichtigen.
-
Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus (Overtime) ist nur nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit zulässig. Jede angefangene Stunde Overtime wird mit einem Overtime-Zuschlag gemäß der aktuellen Preisliste abgerechnet. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
§ 6 Hausrecht
-
Der Vermieter behält über die gesamten Räumlichkeiten während der gesamten Mietdauer das Hausrecht und ist berechtigt, die Räume jederzeit zu betreten.
-
Auf laufende Aufnahmen (Foto, Ton, Video) des Mieters wird hierbei selbstverständlich die gebotene Rücksicht genommen.
§ 7 Zustand der Räume, Reinigung & Personenanzahl
-
Die Räume werden in einem sauberen und besenreinen Zustand übergeben. Der Mieter hat die Räume und das Inventar bei Mietbeginn auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen und etwaige Beanstandungen sofort zu melden.
-
Bei Mietende ist das Studio im gl
-
Eine reguläre Endreinigung des Studios sowie der sanitären Einrichtungen ist im Mietpreis enthalten. Bei grober oder außergewöhnlicher Verschmutzung (z. B. durch Konfetti, Flüssigkeiten, Bodypaint etc.) wird eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 50,00 € (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt.
-
Bei Buchungen mit einer Personenanzahl von mehr als 30 Personen müssen vorab Sonderpreise vereinbart werden (gilt insbesondere für Workshops und Events). Ab einer Anzahl von 12 Personen vor Ort wird eine zusätzliche logistische Aufwandspauschale von 50,00 € erhoben.
§ 8 Verhaltensregeln, Rauchverbot & Tiere
-
In sämtlichen Innenräumen des Loftstudios gilt ein striktes Rauchverbot (dies gilt auch für E-Zigaretten/Vaporizer). Das Rauchen ist ausschließlich im Innenhof des Industriegeländes sowie auf dem Zugang zur Feuertreppe in der Nebenhalle gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird eine Aufwandspauschale von 250,00 € für die Sonderreinigung/Lüftung fällig.
-
Das Fotografieren und Filmen außerhalb der gemieteten Studioräume (z. B. im Treppenhaus, auf der Feuertreppe oder im Innenhof des Industriegeländes) ist ohne vorherige Absprache und Genehmigung (ggf. durch den Eigentümer des Geländes) untersagt.
-
Tiere dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache und Genehmigung in Textform mit in das Studio gebracht werden.
-
Die Nutzung von Papierhintergründen wird gesondert abgerechnet. Die genauen Kosten pro verbrauchtem/verschmutztem Meter sind den FAQ auf der Website zu entnehmen.
§ 9 Sachgemäße Nutzung & Eigentumsvorbehalt
-
Sämtliche vom Vermieter überlassenen Geräte, technischen Anlagen und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum der Baazd GmbH.
-
Der Verkauf, Verleih, die Weitervermietung, die Überlassung an unbefugte Dritte oder das Entfernen von Gegenständen aus den Studioräumen ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Vermieters strengstens untersagt.
-
Der Mieter verpflichtet sich, das Studio und das Inventar pfleglich zu behandeln und die Unfallverhütungsvorschriften sowie behördliche Auflagen einzuhalten.
-
Die Verwendung von Gefahrstoffen oder Materialien, die zu Schäden, Verschmutzungen oder Gefährdungen führen können (z. B. offenes Feuer, Pyrotechnik, Wasser- oder Farbeffekte), ist untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung in Textform.
-
Ein eigenmächtiger Umbau oder Reparaturversuche an Mietgeräten (insbesondere an stromführenden Teilen) durch den Mieter sind untersagt.
§ 10 Haftung
-
Das Betreten des Studios und des Studiogrundstücks durch den Mieter, seine Mitarbeiter, Dienstleister, Models und Gäste erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
-
Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden an den Räumlichkeiten, dem Gebäude sowie am Inventar und den technischen Geräten, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen, Gäste oder Models verursacht werden. Die Haftung erstreckt sich auch auf Folgeschäden (z. B. verkehrstypischer Mietausfall, falls das Studio wegen eines Schadens tagelang nicht vermietet werden kann).
-
Der Mieter stellt den Vermieter von jeglichen Haftungsansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Studios durch den Mieter entstehen.
-
Für mitgebrachte Gegenstände, Kameraequipment, Garderobe oder persönliche Wertgegenstände des Mieters und seiner Gäste übernimmt der Vermieter keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung.
-
Der Vermieter haftet für Schäden oder Produktionsausfälle des Mieters (z. B. bei technischem Defekt von Geräten oder Stromausfall) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
§ 11 Vorzeitiger Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, ohne Einhaltung von Fristen und unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten gegenüber dem Mieter vom Vertrag zurückzutreten oder die Nutzung vorzeitig zu beenden, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit der Räume gefährdet, gegen wesentliche vertragliche Bestimmungen (z. B. das Rauchverbot im Innenraum oder Sicherheitsauflagen) verstößt oder die maximale Personenanzahl ohne Absprache überschritten wird.
TEIL C: Schlussbestimmungen
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Ergänzende Informationen sind in der separaten Datenschutzerklärung des Vermieters auf der Website einsehbar.
§ 13 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
-
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
-
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
-
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen und juristischen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
-
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Neuss.
Stand: 01.06.2026